AGB - GESCHÄFTSKUNDEN

 
 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne des §10 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann anerkannt, wenn die Fa. SOR audio eine ausdrückliche Zustimmungserklärung abgibt.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Vertragsabschluß

1. Die offerierten Waren stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote der Fa. SOR audio dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen an den Besteller, eine verbindliche Warenbestellung auf zu geben.

2. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Texte und Abbildungen wird keine Gewähr übernommen. Mündliche Informationen, die außerhalb eines schriftlichen Auftrages erteilt werden, sind unverbindlich. Bereits erhaltene Texte und Abbildungen dienen lediglich der Information. Sie sind unverbindlich und entbinden nicht von einer eigenen Überprüfungspflicht.

3. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich Fa. SOR audio Eigentums und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn Fa. SOR audio ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt.

4. Durch die Aufgabe einer Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages ab. Mit der Auftragserteilung sichert der Besteller seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu. Mit der Bestellung werden die AGB durch den Besteller anerkannt. Das Angebot der Bestellers wird mit Eingang bei Fa. SOR audio verbindlich.

5. Die Fa. SOR audio ist berechtigt, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware das Angebot des Bestellers an zu nehmen. Der Besteller verzichtet auf die Abgabe einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot des Bestellers als abgelehnt.

6. Ergeben sich nach der Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs oder Kreditwürdigkeit des Unternehmers, ist Fa. SOR audio berechtigt, die Erfüllung des vertrages entweder von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurück zu treten.


§ 3 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk zzgl. der MwSt. in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten des Versandes werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts ist der Besteller nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Lieferzeit, Lieferbedingungen

1. Die Lieferung erfolgt mit Sendung ab Lager an die vom Unternehmer mitgeteilte Lieferadresse.

2. Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine stellen keine Fixtermine dar. Es handelt sich um ungefähre Angaben.

3. Der Beginn der von Fa. SOR audio angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verschuldet er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so so ist die Fa. SOR audio berechtigt, die insoweit entstehenden Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in den Annahme- oder Schuldner-Verzug geraten ist.

5. Beruhen Verzögerungen der Lieferungen auf Gründen, die die Fa. SOR audio nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter ) wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Unternehmer wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Verzögerungen länger als 4 Wochen nach Vertragsabschluß an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten. Weitere Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

6. Sollte sich nach der Annahmebestätigung durch die Fa. SOR audio die Nichtlieferbarkeit einer Ware ergeben, so ist Fa. SOR audio zum Rücktritt berechtigt. Die Fa. SOR audio verpflichtet sich den Unternehmer unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit zu informieren und die Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

7. Im Falle eines durch Fa. SOR audio verschuldeten Lieferverzuges steht dem Unternehmer ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung von 2 Wochen gesetzt hat, die mit Abgabe der Nachfristsetzung durch den Unternehmer zu laufen beginnt.

8. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Unternehmer nur verlangen, wenn die Fa. SOR audio oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausgeschlossen.


§ 6 Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit verlassen des Werk / Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgte oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die Fa. SOR audio behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen auch wenn sich Fa. SOR audio nicht ausdrücklich darauf beruft. Die Fa. SOR audio ist berechtigt,die Sache zurück zu nehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. So lange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller unverzüglich SOR audio zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder durch sonstige Eingriffe Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtliche und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der Fa. SOR audio entstandenen Ausfall.

3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung und Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an SOR audio in Höhe des mit SOR audio vereinbarten Faktura-Endbetrages ( einschließlich MwSt. ) ab. Diese Abtretung gilt unabhänig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.

Die Befugnis der Fa. SOR audio, die Forderung selbst ein zu ziehen, bleibt davon unberührt. Die Fa. SOR audio wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Öffnung des Insolvensverfahrens gestellt worden ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.


§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rücktritt/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rüge-Obliegenheiten ordnungsgemäß nach gekommen ist.

2. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von SOR audio gelieferten Ware bei dem Besteller. Beim Verbrauch gebrauchter Güter wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Vorstehende Bedingungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. §438 Abs.1 Nr.2, §479 Abs.1 BGB und §634a Abs.1 BGB längere Fristen vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung ein zu holen.

3. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird die Ware, vorbehaltlich frist- gerechter Mängelrüge, nach der Wahl der Fa. SOR audio nachgebessert oder eine Ersatzware geliefert. Es ist der Fa. SOR audio die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Rückrufansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurück treten oder die Vergütung mindern. Der Unternehmer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach Rücksprache mit SOR audio diese ordnungsgemäß verpackt auf Kosten der Fa. SOR audio an diese zurück zu senden, wenn durch die Fa. SOR audio eine Nachbesserung erfolgen soll. Sollte eine Ersatzlieferung vereinbart werden, ist der Unternehmer nach Erhalt der Ersatzlieferung verpflichtet, die mangelhafte Ware ordnungsgemäß verpackt auf eigene Gefahr und Kosten an SOR audio zurück zu senden.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die Infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungs- arbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Material-Kosten sind ausgeschlossen soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die von SOR audio gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verfrachtet worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmunggemäßen Gebrauch.

7. Rücktrittansprüche des Bestellers gegen SOR audio bestehen nur in soweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinaus gehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rücktrittanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziff.6.


§ 9 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Fa. SOR audio, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten so bleiben die übrigen Bestimmungen hier von unberührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. die diese Lücke ausfüllt.

Stand Mai 2021